Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Über sie wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls für deren Hinterbliebene im Auftrag des Arbeitgebers resp. des sog. Trägerunternehmens durchführt. Streng genommen stellt eine Unterstützungskasse ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein. Selbstverständlich unterliegt die pauschaldotierte Unterstützungskasse ausschließlich den Anweisungen ihres Trägers. Impulzio bietet Unternehmen die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse an - quasi als Outsourcing-Partner.
Bei der Arbeitnehmer-finanzierten Lösung, die eine monatliche oder jährliche Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers vorsieht, erfolgen die Zuwendungen an die pauschaldotierte Unterstützungskasse starr.
Bei der modernen, vom Gesetzgeber bereits per 2025 verbindlich vorgesehenen Arbeitgeber-finanzierten Lösung kann das Kassenvermögen – im Gegensatz zu den Durchführungswegen mit Versicherungsdeckung – vollkommen flexibel aufgebaut werden. Um den größtmöglichen Effekt durch das „Arbeiten“ des eingebrachten Kapitals sowie die entstehende Liquidität für das Trägerunternehmen zu erzielen, ist es jedoch ratsam, die Zuwendungen zur pauschaldotierte Unterstützungskasse frühzeitig zu erbringen und den gesetzlich definierten Rahmen auszuschöpfen.
Gruppen-Lösung
Die von Impulzio vorrangig unterstützte Lösung ist die sog. Gruppen-Unterstützungskasse. Hier wird eine bereits etablierte pauschaldotierte Unterstützungskasse von mehreren Trägerunternehmen gemeinschaftlich genutzt – mit dem Vorteil niedriger Verwaltungskosten.
Selbstverständlich werden bei dieser organisatorisch weniger komplexen und kostengünstigen Lösung alle Buchungskreise getrennt gehalten. Auch werden Bankkonten stets separat geführt. Selbst die Beiträge zum PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit werden völlig unabhängig von anderen Unternehmen, welche auf derselben Plattform aufsetzen, erbracht. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Unternehmen 100 % Sicherheit bei möglichst attraktiven Kosten hat.
Individual-Lösung
Die Errichtung und der Betrieb einer eigenen pauschaldotierten Unterstützungskasse (pauschaldotierte Unterstützungskasse) erfordert einen umfangreichen organisatorischen Aufwand. Dieser reicht von der Gründung der pauschaldotierte Unterstützungskasse als GmbH, Verein oder Stiftung über die Einrichtung einer IT-Verwaltungslösung mit der fortlaufenden Dokumentation bis hin zur jährlichen Statusfeststellung für den Gesetzgeber. Daraus resultieren höhere Initial-, Verwaltungs- und Personalkosten, denen kein maßgeblicher Vorteil gegenübersteht – gerade im Hinblick auf Sicherheit und Kosten. Impulzio unterstützt Sie jedoch auch bei der Errichtung und dem Betrieb Ihrer komplett eigenständigen pauschaldotierten Unterstützungskasse.
Branchen-Lösung
In Ergänzung der Pauschallösung bietet Impulzio auch die Option, auf der Infrastruktur einer Gruppen-Unterstützungskasse mit Branchen-Fokus aufzusetzen. IdR. werden solche Lösungen gemeinsam mit Verbänden ins Leben gerufen oder sind die Initiative mehrerer Unternehmen, die gemeinsame Interessen verfolgen. Dieser Ansatz bietet nicht nur den Vorteil einer preislich attraktiven Gruppen-Lösung, sondern stellt nochmals branchenspezifische Besonderheiten in den Vordergrund.
Impulzio hat bereits für viele Branchen, darunter die „IT-, Software, Kommunikations- und Telekommunikationsbranche“, die „Medizinbranche“, die „Werbebranche“, den „Maschinenbau“ etc., spezielle Lösungen entwickelt. Die zugehörigen Unternehmen profitieren von besonders attraktiven Rahmenbedingungen.
Verwaltungsaufwand
Grundsätzlich übernimmt Impulzio den gesamten Verwaltungsaufwand von A bis Z für Ihr Unternehmen.
Während der Ansparphase
Der Rahmen, in dem Zuwendungen in die Unternehmens-eigene pauschaldotierte Unterstützungskasse als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist durch eine Höchstgrenze limitiert. Das hierfür zulässige Kassenvermögen entspricht dabei 8 x 2,5 % des zugesagten Einmalkapitalbetrags. Dies bedeutet, dass über 8 Jahre hinweg jährlich 2,5 % der sog. Dotierungssumme als Betriebsausgaben angesetzt werden können, sofern die Obergrenze (entspricht 8 x 2,5 %) nicht bereits durch erwirtschaftete Erträge in der pauschaldotierte Unterstützungskasse von sich heraus erreicht wurde.
In der Ausschüttungsphase
Mit Fälligkeit einer Dotierungszusage – wenn ein Arbeitnehmer das Ruhestandsalter erreicht – bleibt das Kassenvermögen nicht nur auf das 8-fache der Höchstgrenze limitiert, sondern darf nun bis zur Höhe der zugesagten Versorgungszusage Betriebsausgaben-wirksam aufgefüllt werden.
Die Einzahlungen in die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus dem Trägerunternehmen heraus senken dessen Betriebsergebnis und damit auch die Körperschaftssteuer. Innerhalb der Unterstützungskasse fallen im Gegenzug Zuwendungen resp. Einnahmen an, welche der generellen Körperschaftssteuer-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für Unterstützungskassen unterliegen. Dies schließt die Erträge aus dem „Arbeiten“ des Kassenvermögens partiell ein. Die Frage, welche Erträge mit Körperschaftssteuer belastet und welche davon befreit werden, klärt sich unter Betrachtung des sog. „zulässigen Kassenvermögens“. Dieses ergibt sich aus den Regeln für die Obergrenze von Betriebsausgaben, welche in der Ansparphase geltend gemacht werden können. Ist die Obergrenze des zulässigen Kassenvermögens um 25 % überschritten (= erhöhtes zulässiges Kassenvermögen), so unterliegt die darüber hinausgehende „Überdotierung“ der Körperschaftssteuer. Besteuert werden also die Erträge, welche dem überdotierten Teil des Kassenvermögens zuzurechnen sind.
Auch zu diesem wichtigen Punkt halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Mehr? Selbstverständlich!
Im Gegenteil zur direkten Pensionszusage sind für die pauschaldotierte Unterstützungskasse keine Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. Daraus resultiert ein maßgeblicher Vorteil: Bei Basel II-Ratings ergeben sich keine Lasten. Entsprechend positiv sieht die Beurteilung der pauschaldotierte Unterstützungskasse beispielsweise bei der Bewertung eines Unternehmens aus: Das Kassenvermögen erhöht schließlich dessen Wert. Denn: Die Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung fließt nicht aus dem Haus in Hände von Versicherern, wo Sie keinen Zugriff mehr haben, sondern verbleibt in Ihrem Unternehmen.
Wurde im Rahmen der Innenfinanzierung ein Darlehen von der pauschaldotierte Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen ausgereicht, so wird dieses in der Bilanz selbstverständlich als Verbindlichkeit auf der Passivseite ausgewiesen. Der erhebliche Vorteil: Durch Tilgung kann dieses Darlehen jederzeit ausgebucht werden. Anders verhält es sich mit Rückstellungen bei Pensionszusagen, die nicht ohne Weiteres aus den Passiva gestrichen werden können.