Konzept

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Über sie wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls für deren Hinterbliebene im Auftrag des Arbeitgebers resp. des sog. Trägerunternehmens durchführt. Streng genommen stellt eine Unterstützungskasse ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein. Selbstverständlich unterliegt die pauschaldotierte Unterstützungskasse ausschließlich den Anweisungen ihres Trägers. Impulzio bietet Unternehmen die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse an - quasi als Outsourcing-Partner.

Ganz gleich, ob eigenen pauschaldotierte Unterstützungskasse oder Gruppen-Lösung: Wir stehen Ihnen für alle Varianten zur Verfügung. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Lösung für Ihr Unternehmen die beste ist.

Flexibilität

Bei der Arbeitnehmer-finanzierten Lösung, die eine monatliche oder jährliche Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers vorsieht, erfolgen die Zuwendungen an die pauschaldotierte Unterstützungskasse starr.

Bei der modernen, vom Gesetzgeber bereits per 2025 verbindlich vorgesehenen Arbeitgeber-finanzierten Lösung kann das Kassenvermögen – im Gegensatz zu den Durchführungswegen mit Versicherungsdeckung – vollkommen flexibel aufgebaut werden. Um den größtmöglichen Effekt durch das „Arbeiten“ des eingebrachten Kapitals sowie die entstehende Liquidität für das Trägerunternehmen zu erzielen, ist es jedoch ratsam, die Zuwendungen zur pauschaldotierte Unterstützungskasse frühzeitig zu erbringen und den gesetzlich definierten Rahmen auszuschöpfen.

Die gesetzliche Rentenversicherung versagt. Die private Vorsorge funktioniert schlecht: Der Gesetzgeber nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Gerne verraten wir Ihnen, was auf Sie zukommt.

Lösungen

Gruppen-Lösung
Die von Impulzio vorrangig unterstützte Lösung ist die sog. Gruppen-Unterstützungskasse. Hier wird eine bereits etablierte pauschaldotierte Unterstützungskasse von mehreren Trägerunternehmen gemeinschaftlich genutzt – mit dem Vorteil niedriger Verwaltungskosten.

Selbstverständlich werden bei dieser organisatorisch weniger komplexen und kostengünstigen Lösung alle Buchungskreise getrennt gehalten. Auch werden Bankkonten stets separat geführt. Selbst die Beiträge zum PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit werden völlig unabhängig von anderen Unternehmen, welche auf derselben Plattform aufsetzen, erbracht. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Unternehmen 100 % Sicherheit bei möglichst attraktiven Kosten hat.


Individual-Lösung
Die Errichtung und der Betrieb einer eigenen pauschaldotierten Unterstützungskasse (pauschaldotierte Unterstützungskasse) erfordert einen umfangreichen organisatorischen Aufwand. Dieser reicht von der Gründung der pauschaldotierte Unterstützungskasse als GmbH, Verein oder Stiftung über die Einrichtung einer IT-Verwaltungslösung mit der fortlaufenden Dokumentation bis hin zur jährlichen Statusfeststellung für den Gesetzgeber. Daraus resultieren höhere Initial-, Verwaltungs- und Personalkosten, denen kein maßgeblicher Vorteil gegenübersteht – gerade im Hinblick auf Sicherheit und Kosten. Impulzio unterstützt Sie jedoch auch bei der Errichtung und dem Betrieb Ihrer komplett eigenständigen pauschaldotierten Unterstützungskasse.

Branchen-Lösung
In Ergänzung der Pauschallösung bietet Impulzio auch die Option, auf der Infrastruktur einer Gruppen-Unterstützungskasse mit Branchen-Fokus aufzusetzen. IdR. werden solche Lösungen gemeinsam mit Verbänden ins Leben gerufen oder sind die Initiative mehrerer Unternehmen, die gemeinsame Interessen verfolgen. Dieser Ansatz bietet nicht nur den Vorteil einer preislich attraktiven Gruppen-Lösung, sondern stellt nochmals branchenspezifische Besonderheiten in den Vordergrund.

Impulzio hat bereits für viele Branchen, darunter die „IT-, Software, Kommunikations- und Telekommunikationsbranche“, die „Medizinbranche“, die „Werbebranche“, den „Maschinenbau“ etc., spezielle Lösungen entwickelt. Die zugehörigen Unternehmen profitieren von besonders attraktiven Rahmenbedingungen.

Verwaltungsaufwand
Grundsätzlich übernimmt Impulzio den gesamten Verwaltungsaufwand von A bis Z für Ihr Unternehmen.  

Die von uns präferierte Lösung ist die Gruppen-Unterstützungskassen - sie bietet die Synthese aus hoher Sicherheit, einfachem Handling und niedrigen Kosten. Gerne stimmen wir die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gruppen-Unterstützungskasse mit Ihnen ab. Oder informieren Sie über die weiteren Wege. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Betriebsausgaben

Während der Ansparphase
Der Rahmen, in dem Zuwendungen in die Unternehmens-eigene pauschaldotierte Unterstützungskasse als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist durch eine Höchstgrenze limitiert. Das hierfür zulässige Kassenvermögen entspricht dabei 8 x 2,5 % des zugesagten Einmalkapitalbetrags. Dies bedeutet, dass über 8 Jahre hinweg jährlich 2,5 % der sog. Dotierungssumme als Betriebsausgaben angesetzt werden können, sofern die Obergrenze (entspricht 8 x 2,5 %) nicht bereits durch erwirtschaftete Erträge in der pauschaldotierte Unterstützungskasse von sich heraus erreicht wurde.

In der Ausschüttungsphase
Mit Fälligkeit einer Dotierungszusage – wenn ein Arbeitnehmer das Ruhestandsalter erreicht – bleibt das Kassenvermögen nicht nur auf das 8-fache der Höchstgrenze limitiert, sondern darf nun bis zur Höhe der zugesagten Versorgungszusage Betriebsausgaben-wirksam aufgefüllt werden.

Keine Angst: Impulzio informiert Sie fortlaufend, wo Sie stehen und was möglich ist. Auch das gehört zu unserem Service. Fragen Sie bitte einfach nach.

Körperschaftssteuer

Die Einzahlungen in die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus dem Trägerunternehmen heraus senken dessen Betriebsergebnis und damit auch die Körperschaftssteuer. Innerhalb der Unterstützungskasse fallen im Gegenzug Zuwendungen resp. Einnahmen an, welche der generellen Körperschaftssteuer-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für Unterstützungskassen unterliegen. Dies schließt die Erträge aus dem „Arbeiten“ des Kassenvermögens partiell ein. Die Frage, welche Erträge mit Körperschaftssteuer belastet und welche davon befreit werden, klärt sich unter Betrachtung des sog. „zulässigen Kassenvermögens“. Dieses ergibt sich aus den Regeln für die Obergrenze von Betriebsausgaben, welche in der Ansparphase geltend gemacht werden können. Ist die Obergrenze des zulässigen Kassenvermögens um 25 % überschritten (= erhöhtes zulässiges Kassenvermögen), so unterliegt die darüber hinausgehende „Überdotierung“ der Körperschaftssteuer. Besteuert werden also die Erträge, welche dem überdotierten Teil des Kassenvermögens zuzurechnen sind.

Auch zu diesem wichtigen Punkt halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Mehr? Selbstverständlich!

Bilanzneutralität und Bonität

Im Gegenteil zur direkten Pensionszusage sind für die pauschaldotierte Unterstützungskasse keine Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. Daraus resultiert ein maßgeblicher Vorteil: Bei Basel II-Ratings ergeben sich keine Lasten. Entsprechend positiv sieht die Beurteilung der pauschaldotierte Unterstützungskasse beispielsweise bei der Bewertung eines Unternehmens aus: Das Kassenvermögen erhöht schließlich dessen Wert. Denn: Die Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung fließt nicht aus dem Haus in Hände von Versicherern, wo Sie keinen Zugriff mehr haben, sondern verbleibt in Ihrem Unternehmen.

Wurde im Rahmen der Innenfinanzierung ein Darlehen von der pauschaldotierte Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen ausgereicht, so wird dieses in der Bilanz selbstverständlich als Verbindlichkeit auf der Passivseite ausgewiesen. Der erhebliche Vorteil: Durch Tilgung kann dieses Darlehen jederzeit ausgebucht werden. Anders verhält es sich mit Rückstellungen bei Pensionszusagen, die nicht ohne Weiteres aus den Passiva gestrichen werden können.

Wir unterstützen Sie auch über die Errichtung und die Verwaltung Ihrer pauschaldotierten Unterstützungskasse hinaus.

Konzept

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Jeder Arbeitgeber kann eine solche pauschaldotierte Unterstützungskasse als "Träger" einrichten. Über sie wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls für deren Hinterbliebene im Auftrag des Arbeitgebers resp. des sog. Trägerunternehmens durchführt. Die Nutzung der pauschaldotierte Unterstützungskasse bringt aber nicht nur den Arbeitnehmern hohe wirtschaftliche Vorteile (verglichen mit den anderen, typischerweise Versicherungs-gebundenen Durchführungsformen), sondern auch dem Arbeitgeber. Das einseitige Konstrukt "Arbeitgeber bezahlt zu Gunsten seiner Mitarbeiter in eine Versicherung ein, bei der unklar bleibt, ob und wieviel sie in Zukunft leistet", ist damit überholt. Insofern handelt es sich bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse um den idealen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.

Gerade bei der betrieblichen Altersversorgung sehen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber Hand in Hand. Was bringt es dem Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber widerwillig eine Vielzahl unterschiedlichster Versicherer mit dem verpflichtenden Zuschuss bedient?! Natürlich ist es möglich, dass jeder Arbeitnehmer seine eigene bAV mitbringt, doch damit werden für den Arbeitgeber eine Menge in der Praxis kaum zu taxierender Risiken einkauft, die letztendlich dem Arbeitnehmer auf die Füße fallen. Uns scheint es vorteilhafter, wenn der Arbeitgeber eine eigene kostengünstige, stabile und ertragsstarke pauschaldotierte Unterstützungskasse unterhält - eventuell sogar als komplett Arbeitgeber-finanzierte Lösung.

Vorteile

Wirtschaftlicher Vorteil
Die wirtschaftlichen Vorteil der pauschaldotierten Unterstützungskasse beruhen aus Arbeitnehmersicht darauf, dass – im Unterschied zu den üblichen, Versicherungs-gebundenen Durchführungsformen der bAV – keine hohen Provisionen und Verwaltungsgebühren anfallen. Stattdessen kann das in die pauschaldotierte Unterstützungskasse eingezahlte Kapital „arbeiten“, indem es entweder als verzinstes Darlehen an das Trägerunternehmen (also die Firma, in der Sie als Arbeitnehmer tätig sind) ausgereicht wird oder in Investitionen fließt, die nicht durch externe Dritte (z. B. Versicherer) bestimmt werden.

Sicher können Sie sich vorstellen, dass es einen erheblichen finanziellen Unterschied macht, ob aus den insgesamt einzubezahlenden Beiträgen für eine Versicherungslösung das erste Drittel an Provisionen und Verwaltungsgebühren ausgegeben wird oder ob dieses Kapital von Anfang an selbst mit einem niedrigen Zinssatz Erträge einfährt. Um es noch deutlicher zu machen: Bei einer typischen Versicherungslösung mit einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren werden während der ersten ca. 10 Jahre die Beiträge durch gegenzurechnende Kosten geschluckt. Erst danach fängt das einbezahlte Kapital an, für Ihre Altersversorgung zu arbeiten!

Vergleicht man die Ablaufleistungen einer Direktversicherung oder der anderen, Versicherungs-gebundenen bAV-Wege mit der einer pauschaldotierten Unterstützungskasse, so kommt man auf eine Differenz von bis zu 100 %.


Steuerlicher Vorteil
In der Ansparphase, also in der Erwerbsphase eines Arbeitnehmers, geht die Behandlung der unterschiedlichen bAV-Durchführungswege weit auseinander:

Bei einer pauschaldotierten Unterstützungskasse kann von vornherein die Besteuerung der Aufwendungen ausgeschlossen werden. D. h., durch den Arbeitnehmer (im Falle der Entgeltumwandlung) wie auch durch den Arbeitgeber getätigten Aufwendungen werden nicht als Lohnbestandteile steuer- und sozialversicherungspflichtig.

In der Ausschüttungsphase gilt für die pauschaldotierte Unterstützungskasse – anders als bei der Versicherungslösung – die vorteilhafte einheitliche Besteuerung als Einkunft aus nicht-selbständiger Arbeit.

Lassen Sie uns einfach Vergleichsrechnungen gegeneinander legen. Sicherlich ist dies eines unserer besten Argumente, denn am Ende macht es einige aus, ob Ihre Altersversorgung niedriger bzw. deutlich höher ist.

Sicherheit

Die strikte Regulierung der Finanzaufsicht im Zusammenspiel mit der globalen Zinspolitik sorgt dafür, dass die Leistungsversprechen der Versicherungen nicht mehr erfüllt werden können. Dies gilt gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und geht zu Lasten der Arbeitgeber (siehe Subsidiärhaftung), die eventuell nachschießen müssen. Die Involvierung eines externen Organs, wie z. B. einer Versicherung, suggeriert also eine Sicherheit, die objektiv nicht existiert. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stellen sich weitaus besser, wenn das für bAV aufzuwendende Kapital durch den Arbeitgeber in eine pauschaldotierte Unterstützungskasse fließt und dort gezielt ins „Arbeiten“ gebracht wird.

Ein gesetzlich geregeltes Kriterium für die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherung-Verein PSVaG. Dieser sichert die Insolvenz des Trägerunternehmens der pauschaldotierte Unterstützungskasse ab.

"Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile", bemerkte schon Aristoteles. Wir betrachten es ähnlich: Für uns ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse die ehrlichste, für alle Beteiligte komplementärste und sicherste Art, betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Gerne diskutieren wir dies mit Ihnen. Wenden Sie sich doch einfach an uns.

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