Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Über sie wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls für deren Hinterbliebene im Auftrag des Arbeitgebers resp. des sog. Trägerunternehmens durchführt. Streng genommen stellt eine Unterstützungskasse ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein. Selbstverständlich unterliegt die pauschaldotierte Unterstützungskasse ausschließlich den Anweisungen ihres Trägers. Impulzio bietet Unternehmen die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse an - quasi als Outsourcing-Partner.
Bei der Arbeitnehmer-finanzierten Lösung, die eine monatliche oder jährliche Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers vorsieht, erfolgen die Zuwendungen an die pauschaldotierte Unterstützungskasse starr.
Bei der modernen, vom Gesetzgeber bereits per 2025 verbindlich vorgesehenen Arbeitgeber-finanzierten Lösung kann das Kassenvermögen – im Gegensatz zu den Durchführungswegen mit Versicherungsdeckung – vollkommen flexibel aufgebaut werden. Um den größtmöglichen Effekt durch das „Arbeiten“ des eingebrachten Kapitals sowie die entstehende Liquidität für das Trägerunternehmen zu erzielen, ist es jedoch ratsam, die Zuwendungen zur pauschaldotierte Unterstützungskasse frühzeitig zu erbringen und den gesetzlich definierten Rahmen auszuschöpfen.
Gruppen-Lösung
Die von Impulzio vorrangig unterstützte Lösung ist die sog. Gruppen-Unterstützungskasse. Hier wird eine bereits etablierte pauschaldotierte Unterstützungskasse von mehreren Trägerunternehmen gemeinschaftlich genutzt – mit dem Vorteil niedriger Verwaltungskosten.
Selbstverständlich werden bei dieser organisatorisch weniger komplexen und kostengünstigen Lösung alle Buchungskreise getrennt gehalten. Auch werden Bankkonten stets separat geführt. Selbst die Beiträge zum PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit werden völlig unabhängig von anderen Unternehmen, welche auf derselben Plattform aufsetzen, erbracht. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Unternehmen 100 % Sicherheit bei möglichst attraktiven Kosten hat.
Individual-Lösung
Die Errichtung und der Betrieb einer eigenen pauschaldotierten Unterstützungskasse (pauschaldotierte Unterstützungskasse) erfordert einen umfangreichen organisatorischen Aufwand. Dieser reicht von der Gründung der pauschaldotierte Unterstützungskasse als GmbH, Verein oder Stiftung über die Einrichtung einer IT-Verwaltungslösung mit der fortlaufenden Dokumentation bis hin zur jährlichen Statusfeststellung für den Gesetzgeber. Daraus resultieren höhere Initial-, Verwaltungs- und Personalkosten, denen kein maßgeblicher Vorteil gegenübersteht – gerade im Hinblick auf Sicherheit und Kosten. Impulzio unterstützt Sie jedoch auch bei der Errichtung und dem Betrieb Ihrer komplett eigenständigen pauschaldotierten Unterstützungskasse.
Branchen-Lösung
In Ergänzung der Pauschallösung bietet Impulzio auch die Option, auf der Infrastruktur einer Gruppen-Unterstützungskasse mit Branchen-Fokus aufzusetzen. IdR. werden solche Lösungen gemeinsam mit Verbänden ins Leben gerufen oder sind die Initiative mehrerer Unternehmen, die gemeinsame Interessen verfolgen. Dieser Ansatz bietet nicht nur den Vorteil einer preislich attraktiven Gruppen-Lösung, sondern stellt nochmals branchenspezifische Besonderheiten in den Vordergrund.
Impulzio hat bereits für viele Branchen, darunter die „IT-, Software, Kommunikations- und Telekommunikationsbranche“, die „Medizinbranche“, die „Werbebranche“, den „Maschinenbau“ etc., spezielle Lösungen entwickelt. Die zugehörigen Unternehmen profitieren von besonders attraktiven Rahmenbedingungen.
Verwaltungsaufwand
Grundsätzlich übernimmt Impulzio den gesamten Verwaltungsaufwand von A bis Z für Ihr Unternehmen.
Während der Ansparphase
Der Rahmen, in dem Zuwendungen in die Unternehmens-eigene pauschaldotierte Unterstützungskasse als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist durch eine Höchstgrenze limitiert. Das hierfür zulässige Kassenvermögen entspricht dabei 8 x 2,5 % des zugesagten Einmalkapitalbetrags. Dies bedeutet, dass über 8 Jahre hinweg jährlich 2,5 % der sog. Dotierungssumme als Betriebsausgaben angesetzt werden können, sofern die Obergrenze (entspricht 8 x 2,5 %) nicht bereits durch erwirtschaftete Erträge in der pauschaldotierte Unterstützungskasse von sich heraus erreicht wurde.
In der Ausschüttungsphase
Mit Fälligkeit einer Dotierungszusage – wenn ein Arbeitnehmer das Ruhestandsalter erreicht – bleibt das Kassenvermögen nicht nur auf das 8-fache der Höchstgrenze limitiert, sondern darf nun bis zur Höhe der zugesagten Versorgungszusage Betriebsausgaben-wirksam aufgefüllt werden.
Die Einzahlungen in die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus dem Trägerunternehmen heraus senken dessen Betriebsergebnis und damit auch die Körperschaftssteuer. Innerhalb der Unterstützungskasse fallen im Gegenzug Zuwendungen resp. Einnahmen an, welche der generellen Körperschaftssteuer-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für Unterstützungskassen unterliegen. Dies schließt die Erträge aus dem „Arbeiten“ des Kassenvermögens partiell ein. Die Frage, welche Erträge mit Körperschaftssteuer belastet und welche davon befreit werden, klärt sich unter Betrachtung des sog. „zulässigen Kassenvermögens“. Dieses ergibt sich aus den Regeln für die Obergrenze von Betriebsausgaben, welche in der Ansparphase geltend gemacht werden können. Ist die Obergrenze des zulässigen Kassenvermögens um 25 % überschritten (= erhöhtes zulässiges Kassenvermögen), so unterliegt die darüber hinausgehende „Überdotierung“ der Körperschaftssteuer. Besteuert werden also die Erträge, welche dem überdotierten Teil des Kassenvermögens zuzurechnen sind.
Auch zu diesem wichtigen Punkt halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Mehr? Selbstverständlich!
Im Gegenteil zur direkten Pensionszusage sind für die pauschaldotierte Unterstützungskasse keine Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. Daraus resultiert ein maßgeblicher Vorteil: Bei Basel II-Ratings ergeben sich keine Lasten. Entsprechend positiv sieht die Beurteilung der pauschaldotierte Unterstützungskasse beispielsweise bei der Bewertung eines Unternehmens aus: Das Kassenvermögen erhöht schließlich dessen Wert. Denn: Die Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung fließt nicht aus dem Haus in Hände von Versicherern, wo Sie keinen Zugriff mehr haben, sondern verbleibt in Ihrem Unternehmen.
Wurde im Rahmen der Innenfinanzierung ein Darlehen von der pauschaldotierte Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen ausgereicht, so wird dieses in der Bilanz selbstverständlich als Verbindlichkeit auf der Passivseite ausgewiesen. Der erhebliche Vorteil: Durch Tilgung kann dieses Darlehen jederzeit ausgebucht werden. Anders verhält es sich mit Rückstellungen bei Pensionszusagen, die nicht ohne Weiteres aus den Passiva gestrichen werden können.
Den allerwenigsten Unternehmen ist bekannt, dass sie eine eigene Unterstützungskasse einrichten können – ohne Involvierung von Versicherern oder Aufsichtsbehörden. § 4d EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG regelt dabei, dass die Zuwendungen an die eigenen Unterstützungskasse als Betriebsausgaben ansetzbar sind. Weiter ist Unterstützungskasse von der Körperschaftssteuer befreit.
Dies hat maßgebliche Auswirkungen:
EINERSEITS ermöglichen Unternehmen, die das Konzept der pauschaldotierten Unterstützungskasse nutzen, ihren Mitarbeitern eine äußerst attraktive Altersversorgung. ANDERERSEITS bauen sie sich gleichzeitig eine „unternehmensinterne“ Bank auf, die Liquidität zur Verfügung stellt.
Definition
Eine pauschaldotierte Unterstützungskasse wird durch ein Unternehmen (das sog. Trägerunternehmen) errichtet. Sie ist ein Unternehmenseigenes, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt, in welches Betriebsausgaben für betriebliche Altersversorgung fließen und dort weitestgehend frei gestaltbar direkt durch das Trägerunternehmen zu nutzen sind.
Mit anderen Worten: Anstelle Beiträge in typischerweise versicherungsgebundene Versorgungsformen – ohne die Möglichkeit des Zugriffs oder der Mitbestimmung – zu erbringen, werden diese in eine „Kasse“ transferiert, welche dem Trägerunternehmen gehört. Von hier aus stehen die Beträge dem Trägerunternehmen als Liquidität zur Verfügung.
Im Rahmen einer sauber aufgesetzten Lösung wird das Vermögen in der pauschaldotierten Unterstützungskassen nicht nur steuerlich privilegiert und kann frei arbeiten, sondern es erwirtschaftete auch eine attraktive Rendite. Aufgrund der niedrigen Kosten sowie der weiteren, nachfolgend dargestellten Vorteile werden die den Arbeitnehmern zugesagten Altersvorsorgeleistungen zum Teil „aus sich heraus“ erwirtschaftet: D. h., anhand überschaubarer initialer Aufwendungen, die ein Unternehmen je Arbeitnehmer gemäß gesetzlicher Vorgaben in die pauschaldotierte Unterstützungskasse während der Ansparphase leisten darf, werden hohe Altersbezüge für die Arbeitnehmer generiert. Und dies gegebenenfalls (bei ausreichender Laufzeit), ohne dass in der Ausschüttungsphase zusätzliches Kapital eingesetzt werden muss.
Bereits innerhalb kurzer Zeit stehen dem Trägerunternehmen attraktive Liquiditätsreserven zur Verfügung. Der Effekt des Eigenfinanzierungshebels der pauschaldotierten Unterstützungskasse kommt besonders deutlich zum Tragen, wenn nicht nur eine Arbeitnehmer-finanzierte Unterstützungskasse (mit gesetzlichem Zuschuss des Arbeitgebers) installiert wird, sondern eine echte Arbeitgeber-finanzierte Lösung.
Die Größe des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter oder der Umsatz spielen für die Installation einer pauschaldotierten Unterstützungskasse keine Rolle.
Historie
Die Regelung stammt aus der Zeit Bismarckscher Sozialgesetzgebung. Die Namensgebung „Unterstützungskasse“ klingt altbacken, ist dank Impulzio jedoch ein höchst innovatives, gestaltungsreiches Instrument: Einerseits zur Mitarbeiterbindung, andererseits zur Generierung von Working Capital.
Win-Win
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, oftmals Unternehmenskasse oder -bank genannt, stellt eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Als besondere Form der ohnehin für jedes Unternehmen verpflichtenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) ermöglicht sie den begünstigten Arbeitnehmern eine deutlich attraktivere Versorgung als die vier üblichen Durchführungswege. Dies resultiert daraus, dass das Kapital für die bAV nicht einem kostenintensiven und margenschwachen Versicherer übertragen wird, sondern im Verfügungskreis des Unternehmens verbleibt. Dort kann es effektiver „arbeiten“. Für die Trägerunternehmen ergeben sich attraktive bilanz-, haftungs-, verfahrenstechnische und steuerliche Vorteile. Diese ermöglichen es wiederum, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus sich heraus wächst und Erträge generiert. Die signifikanteste Auswirkung ist jedoch, dass das Guthaben in der Unterstützungskasse dem Trägerunternehmen als unternehmensinterne Finanzierung zur Verfügung steht.
Tatsächlich ist es kein betriebswirtschaftliches Paradoxon, dass sich aus Aufwendungen, die für die Altersversorgung von Arbeitnehmern getätigt werden, sowohl kurz- als auch langfristig nachhaltig hohe wirtschaftliche Vorteile ableiten lassen. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem Zusammenspiel von zwei Komponenten:
Steuerliche Vorteile
Sowohl die Zuwendungen an die Unterstützungskasse als auch die dort durch das Arbeiten des Kapitals vereinnahmten Erträge genießen die Befreiung von der Körperschaftssteuer. Bei richtiger Gestaltung stellen die Betriebsausgaben für die Altersvorsorge nichts anderes als zusätzliche Liquidität für das Trägerunternehmen dar. Das in der Unterstützungskasse verbuchte Kapital kann für die Realisierung von Wachstums- und Investitionsplänen, für die Ablösung von Krediten, zur Ausfinanzierung von scheidenden Gesellschafter etc. im Trägerunternehmen genutzt werden.
Operative Vorteile
Wenn Mitarbeiter den Arbeitgeber wechseln, wird die einmal eingeräumte Versorgung bei Eintritt ins Rentenalter nicht oder nur anteilig im Verhältnis zur Firmenzugehörigkeit in Anspruch genommen. Es entstehen sog. Fluktuationsgewinne: Die für die scheidenden Mitarbeiter getätigten Versorgungsaufwendungen oder erwirtschafteten Erträge, die später nicht zur Auszahlung kommen, werden als "Gewinn" in der unternehmenseigenen pauschaldotierte Unterstützungskasse vereinnahmt.
Es mag sich komisch anhören, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse vom Wechsel in der Belegschaft des Trägerunternehmens profitiert, verwerflich ist dies jedoch nicht. Im Gegenteil: Gemäß dem Instituts der Wirtschaftsprüfer nimmt die Mitarbeiter-Fluktuation um so stärker zu, je besser die Lage am Arbeitsmarkt ist. Dem kann man als Arbeitgeber durch die Bindungswirkung der Unterstützungskasse entgegenwirken. Dass die Restguthaben von getätigten Versorgungszusagen im Kassenbestand als Ertrag verbucht wird, entspricht der Mechanik des Versicherns. Auch bei der bAV-Direktversicherungen werden entsprechende Überschüsse erzielt, allerdings erfolgen sie dort zugunsten des Versicherers, der sein Versicherungskollektiv unter wirtschaftlichen Aspekten führt. Warum sollte dem Arbeitgeber, der seine Unterstützungskasse ja ebenfalls ökonomisch ausrichtet, dieses Procedere nicht ebenfalls zustehen? Schließlich dient die pauschaldotierte Unterstützungskasse ja gerade dem Wohl der Arbeitnehmer, die langfristig bei einem Arbeitgeber verbleiben.
Gerne informieren wir Sie ausführlicher. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Grundsätzlich hat gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Daraus ergeben sich verschiedene Ansätze, die gegebenenfalls miteinander kombiniert werden können:
Arbeitnehmer-finanzierte Lösung
Das noch vorherrschende System ist Arbeitnehmer-finanziert. Hierbei wird ein Teil des Entgelts der Arbeitnehmer für den Aufbau einer Altersvorsorge einbehalten und typischerweise an einen Versicherer abgeführt (Direktversicherung). Dies führt idR. zu einer Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beim Arbeitnehmer, aber auch beim Arbeitgeber. Fakt ist jedoch: Das vom Arbeitnehmer-Lohn einbehaltene und an eine Versicherung abgeführt Geld ist „weg“. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber haben einen Anspruch auf Auskunft, wie das Geld angelegt wird – ganz zu schweigen von einem Gestaltungsrecht. Darüber hinaus steht fest, dass die Kosten für den Abschluss der Versicherung (Provision) und Verwaltung die ersten drei bis zehn Jahresbeiträge in die bAV auffressen. Erst dann beginnt das eingezahlte Kapital Rendite zu erwirtschaften.
Die Variante der Entgeltumwandung ist auch im Rahmen der pauschaldotierten Unterstützungskasse möglich. Sie richtet sich dabei jeweils nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben: Unter dem Aspekt der besseren Verbreitung von bAV sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung ihrer Arbeitnehmer zu leisten. Dies gilt natürlich auch für die pauschaldotierte Unterstützungskasse mit Impulzio.
Kostenseitig bzw. ertragsseitig ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse nicht mit dem System der klassischen bAV-Lösungen zu vergleichen, da kein aufwendiger Versicherungs- und Vertriebsapparat finanziert werden muss. Die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgewendeten Leistungen liegen ohne jegliche Abzüge in der pauschaldotierte Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber kann auf dieses Kapital zugreifen, indem er dafür wie bei einem Bankkredit Zinsen zahlt oder eine Beteiligung an den Erlösen (Handelsspanne) gewährt. Schon allein dieser Faktor macht die pauschaldotierte Unterstützungskasse für alle Beteiligten deutlich attraktiver. Und auch die hohen Ablaufleistungen zum Zeitpunkt des Renteneintritts des Arbeitnehmer sprechen für sich.
Arbeitgeber-finanzierte Lösung
Allerdings stellt sich die Frage, ob das Minimalkonstrukt der bAV, nämlich die Entgeltumwandlung, für einen Arbeitgeber wirklich Sinn macht. Der besondere Effekt der pauschaldotierte Unterstützungskasse, nämlich einerseits Mitarbeiter mit einer attraktiven Altersversorgung zu binden und zu motivieren sowie andererseits als Unternehmen von den wirtschaftlichen bzw. steuerrechtlichen Privilegien zu profitieren, kommt in der Arbeitgeber-finanzierten Variante weitaus deutlicher zum Tragen. Auf diesem Weg lassen sich für alle Beteiligten besonders hohe wirtschaftliche Vorteile realisieren.
Kombination von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-finanzierter pauschaldotierte Unterstützungskasse
Denkbar sind natürlich auch Mischlösungen, die unter verschiedenen Prämissen eingerichtete werden können:
a) Ein Teil der Belegschaft erhält die Entgeltumwandlung mit Arbeitgeber-Zuschuss eingeräumt. Einem anderen Teil, z. B. besonders zu bindende Fach- oder Führungskräfte, wird eine Arbeitgeber-finanzierte Versorgung geboten.
b) Die Belegschaft erhält eine Arbeitgeber-finanzierte Versorgung. Darüber hinaus wird den Arbeitnehmern die Option eingeräumt, einen zusätzlichen Beitrag zur Altersversorgung über eine Entgeltumwandlung aus eigenen Mitteln zu erbringen.
Vergleich & Transparenz
Gerne zeigen wir Ihnen am Beispiel Ihres Unternehmens auf, wie sich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeber-finanzierte Lösung zueinander verhalten. Dabei scheut Impulzio auch nicht den Vergleich mit der alltäglichen Direktversicherungslösung oder den anderen bAV-Durchführungswegen Pensionszusage, Pensionsfonds und Pensionskasse.
Sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in 2005 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen der Direktversicherung nach § 40b EStG eingefroren. Die Lebens- und Rentenversicherung verlor ihr Steuerprivileg für die Ablaufleistungen, womit letztendlich für alle Wege der Betriebsrente ein einheitliches System der nachgelagerten Besteuerung geschaffen wurde: Allerdings wird in der Ausschüttungsphase bei Direktversicherungen zwischen Renten- und Kapitalleistungen unterschieden. Bei der pauschaldotierte Unterstützungskasse hingegen steht die vorteilhafte einheitliche Besteuerung als Einkunft aus nicht-selbständiger Arbeit im Vordergrund. Und auch in der Ansparphase geht die Behandlung der unterschiedlichen Durchführungswege weit auseinander. Lediglich bei der nicht-rückgedeckten Pensionszusage und der pauschaldotierten Unterstützungskasse kann von vornherein die Besteuerung der Aufwendungen in der Ansparphase generell ausgeschlossen werden – was ein maßgeblicher Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist.
Zur Installation der betrieblichen Altersversorgung sieht der Gesetzgeber in Deutschland 5 Durchführungswege vor:
Pensionskasse, -fonds und -zusage sowie Direktversicherung und Unterstützungskasse.
Die Entscheidung für einen der Durchführungswege und die Hinzunahme eines externen Versorgungsträgers (wie z. B. Versicherer) hat allerdings keine Auswirkung auf die Verpflichtung des Arbeitgebers: Er ausschließlich muss für das eingeräumte Leistungsversprechen einzustehen.
Mit anderen Worten: Die Erbringung einer eingeräumten betrieblichen Altersversorgung resultiert aus einer arbeitsrechtlichen Grundlage, nicht aus der Zusage eines zusätzlich involvierten Leistungsträgers. Dessen Nicht- oder Minderleistungen fallen also im Rahmen einer sog. Subsidiärhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG auf den Arbeitgeber zurück – was viele Arbeitgeber nicht auf dem Radar haben und woraus sich oftmals Sanierungsbedarf bereits bestehender Altersversorgungskonzepte ergibt.
In Anbetracht der immer dramatischer werdenden Verschlechterungen bei den Ablaufleistungen der Versicherungen sowie der massiven Auswirkungen anderer bAV-Durchführungswegen auf die Bilanzen des Unternehmens liegt es nahe, die Sorge für das Kapital aus der bAV nicht in die Hand von Versicherungsgesellschaften zu geben. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist neben der Pensionszusage ohne Rückdeckungsversicherung die einzige versicherungsfreie Lösung, welche eine solche besondere Form der Betriebsrente ermöglich: Mit der Option auf Mitgestaltung beim Kapitaleinsatz und mit hohem Zusatznutzen für den Arbeitgeber. Sie bietet den einzigen Ansatz, der sowohl die Interessenslage der Arbeitnehmer als auch der des Arbeitgebers umfassend gerecht wird.
Impulzio nutzt das eigenständige Rechtsinstitut pauschaldotierte Unterstützungskasse. Dieses unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin, sondern der des Trägerunternehmens sowie steuerrechtlichen Regularien. Auch wenn sich der Versorgungsanspruch eines Arbeitnehmers „lediglich“ gegen den Arbeitgeber richtet (siehe hierzu: Subsidiärhaftung), stellt er sich damit nicht schlechter: Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird der Anspruch auf die eingeräumte Versorgung „umgeleitet“ und trifft gegebenenfalls den Pensions-Sicherungs-Verein PSVaG.
Randnotiz: Dieses Konstrukt ermöglicht dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer einen maßgeblichen Vorteil. Aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs gelten die bAV-Aufwendungen des Arbeitgebers als „dem Arbeitnehmer nicht zugeflossen“. Sie unterliegen deshalb während der Ansparphase nicht der Lohnsteuer, ganz gleich, wie hoch die Dotierungen bzw. Zuwendungen sind. Der Arbeitnehmer profitiert also gleich doppelt.
Impulzio digitalisiert den kompletten Prozess rund um die Beratung, Errichtung und den Betrieb einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. Damit bieten wir Ihrem Unternehmen die Option, sich – gerne unter Einbindung Ihres Wirtschaftsprüfers, Steuer- oder Unternehmensberaters – diese seit mehr als 100 Jahren im deutschen Steuerrecht existierende Regelung komplikationslos und rechtssicher zu Nutze zu machen.
Wir ermöglichen Ihrem Unternehmen sukzessive eine vollständige Online-Abwicklung aller Prozessschritte, stehen Ihnen aber ebenso mit persönlicher oder hybrider Beratung und Umsetzung zur Verfügung. Dies bedeutet, dass wir künftig eine Organisationsaufwand- und Arbeitszeit-sparende Online-Beratung für Arbeitnehmer anbieten (aktuell Testphase), die zu jeder Tageszeit, an jedem Ort, ggfs. unter Einbindung des Lebenspartners auf der heimischen Couch, stattfinden kann.
Arbeitnehmer-finanzierte Lösung
Die Entgeltumwandlung bedarf der persönlichen Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters. Daraus daraus ergibt sich für uns, jeden Mitarbeiter stets auf Basis individueller, personenbezogener Daten (Alter des Arbeitnehmers, Firmenzugehörigkeit, Gehalt) persönlich zu beraten, so dass er ein auf seine Bedürfnisse zurechtgeschnittenes bAV-Angebot erhält. Die relevanten Informationen erhalten wir zum Teil durch den Arbeitgeber, zum Teil direkt durch den Arbeitnehmer. Auf diese Weise erhält jeder Arbeitnehmer sein ganz persönliches Angebot, zurechtgeschnitten auf seine Bedürfnisse.
Für den Arbeitgeber bietet dies den Vorteil, dass die Beratung sauber dokumentiert ist. Es wird protokolliert, dass der Arbeitnehmer ein Angebot auf bAV erhalten hat und wie er damit umgegangen ist. Der Impulzio-Service stellt sicher, dass allen gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die bAV entsprochen wird: Vor, während und auch nach der Beratung, sobald sich gesetzliche Anforderungen ändern und Anpassungen, zusätzliche Aufklärung etc. erforderlich wird.
Weiter werden alle relevanten Unterlagen automatisch generiert und direkt an den Arbeitgeber (Lohnbuchhaltung etc.) sowie die Unterstützungskasse geleitet. Änderungen von Daten sind jederzeit online vorzunehmen, Jahresstände und andere notwendige Informationen werden allen Beteiligten stets automatisiert zugeleitet. Die laufenden Verwaltungskosten halten sich gering.
Arbeitgeber-finanzierte Lösung
Bei dieser Form der Versorgung wird keine Einzelberatung der Arbeitnehmer erforderlich, da der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Leistung zusätzlich zum Gehalt bietet. Dennoch erhält auch in diesem Fall jeder berücksichtigte Arbeitnehmer eine auf individuellen Daten beruhende Online-Information durch Impulzio.
Diese erläutert die freiwillige Leistung des Arbeitgebers und beantwortet alle relevanten Fragen (z.B. Arbeitgeberwechsel, Auswirkung von Betriebszugehörigkeit, laufende Anpassungen etc.). Zudem wird auf diese Weise das besondere Incentive des Arbeitgebers hervorgehoben. Und natürlich sorgen wir dafür, dass auch bei der Arbeitgeber-finanzierten Lösung jeder Arbeitnehmer jährlich über aktuelle Stände, Veränderungen etc. in Kenntnis gesetzt wird.
Selbstverständlich werden wir bei allen unseren Prozessen – ganz gleich, ob Informationsausbringung, Beratung, Angebot oder Datenverarbeitung etc. – allen spezifischen Datenschutz-Erfordernisse gerecht. Die für eine Beratung eines Arbeitnehmers benötigten Gehaltsdaten und Personen-bezogenen Angaben erhalten und nutzen wir nur just in time ausschließlich nach gesonderter Authentifizierung und persönlicher Zustimmung durch den Arbeitnehmer.
Diese Informationen, die nur dann abgerufen werden, wenn Sie wirklich benötigt werden, können weder von Impulzio-Mitarbeitern ausgelesen noch an Dritte weitergereicht werden. Sobald diese Daten nicht mehr zur Verarbeitung benötigt werden, erfolgt eine automatisierte, Datenschutz-konforme Löschung. Eine erneute Anforderung und Nutzung derartiger Daten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sie der Arbeitnehmer abermals entsprechend authentifiziert, beispielsweise, um Anpassungen vorzunehmen.
Im Gegenteil zu den weiteren vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse um eine Lösung, in die weder ein Versicherer noch ein Rückversicherer involviert ist. Aus dieser Besonderheit resultieren maßgebliche Vorteile:
1. Deutlich wirtschaftlichere und ertragsstärkere Ablaufleistungen aus der bAV für Arbeitnehmer.
2. Steuerliche Begünstigung in der Anspar- und Ausschüttungsphase sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
3. Bankähnliche Liquidität für das Trägerunternehmen (Arbeitgeber).
4. Ausschluss von Haftungs- und Durchgriffsrisiken aus schlechter Performance der Versicherer für den Arbeitgeber.
Wir scheuen keinen Vergleich. Gerne liefern wir Ihnen noch mehr Anhaltspunkte.
Aus der Einrichtung der pauschaldotierten Unterstützungskasse für Ihr Unternehmen (= Trägerunternehmen) resultiert bereits kurz- bis mittelfristig zusätzliche Liquidität, und zwar idR. auch nach Abzug der je nach Durchführungsart (Gruppen-, Individual- oder Branchenlösung) entstehenden Einrichtungskosten. Sofern Ihr Jahresabschluss des zurückliegenden Jahres noch nicht abschließend aufgestellt ist, lassen sich sogar noch "rückwirkend" Liquiditätseffekte generieren.
Natürlich unterstützt Impulzio Sie dabei, dass Ihrem Unternehmen diese Liquidität von Anfang an zur Verfügung steht. Über den Arbeitgeber-Zugang zur Impulzio-Plattform können Sie diese einfach abrufen – im Sinne der passenden vertraglichen Konzepte zwischen Ihrem Trägerunternehmen und seiner pauschaldotierten Unterstützungskasse. Derartige Dokumente werden durch unsere Juristen und Steuerberater ausgearbeitet und können bei Bedarf auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Sie können die Liquidität in der pauschaldotierte Unterstützungskasse für Investitionen einsetzen, die in Ihrem Unternehmen anstehen. Oder für die Ablösung von Krediten, zur Ausfinanzierung ausscheidender Gesellschafter etc. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, das Kapital der pauschaldotierte Unterstützungskasse arbeiten zu lassen, beispielsweise indem Sie externe Beteiligungs- oder Investitionsmöglichkeiten wahrnehmen.
Impulzio arbeitet nicht auf Basis erfolgsbezogener Provisionen. Wir verfolgen damit einen Nachhaltigkeitsansatz, der auch Unternehmen, die Arbeitnehmern muslimischen Glaubens beschäftigen, gerecht wird.
Impulzio vereinbart stattdessen fixe, aufwandsbezogene Honorare. Diesen fallen für die Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse an. Sie sind von der Unternehmensgröße (Anzahl zu berücksichtigender Mitarbeiter), aber auch vom gewählten Konzept (Gruppen-, Individual- oder Branchen-Lösung) abhängig. Neben den Honoraren kommen über die Laufzeit ausgesprochen geringe, jährliche Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für die Insolvenzsicherung im Rahmen des Pensions-Sicherungs-Vereins PSVaG hinzu.
Gerne zeigen wir Ihnen, wie ausgewogen wir handeln und kalkulieren. Fragen Sie bitte einfach nach.
Impulzio digitalisiert den kompletten Prozess rund um die Beratung, Errichtung und den Betrieb einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. Damit bieten wir Ihrem Unternehmen die Option, sich – gerne unter Einbindung Ihres Wirtschaftsprüfers, Steuer-, Unternehmens- und/oder Finanzberaters – diese seit mehr als 100 Jahren im deutschen Steuerrecht existierende Regelung komplikationslos und rechtssicher zu Nutze zu machen.
Impulzio ist zwar ein Start-up, aber keine Newcomer im eigentlichen Sinn: Initiiert durch den Impulsgeber Maximilian Baginsky (Steuerberater) hatte das Gründerteam von Impulzio bereits 2017 erstmals Kontakt mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Seither haben wir auf traditionellem Weg Unternehmen beraten, dieses Konstrukt zu nutzen. Zusätzlich haben wir „geforscht“ und herausgefunden, wie eine pauschaldotierte Unterstützungskasse aufgebaut und verwaltet sein muss. Heraus kam die Vorliebe für die kostenmindernde Gruppen-Lösung, die für uns jedoch keinesfalls obligatorisch in der Zusammenarbeit sein muss.
Impulzio führt keine Rechts- und Steuerberatung durch, sondern informiert über die wirtschaftlichen Aspekte einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. Dabei unterstützt Impulzio sowohl Unternehmen und deren Mitarbeiter direkt als auch deren Wirtschaftsprüfer, Steuer-, Unternehmens- und/oder Finanzberater bei der Installation und Administration einer pauschaldotierten Unterstützungskasse.
Impulzio betont, dass der Ansatz, die pauschaldotierte Unterstützungskasse flächendeckend publik zu machen, ausschließlich auf Kooperation setzt: Wir betrachten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder Unternehmensberater als unsere Partner und letztendlich ebenfalls als unsere Kunden, die zusammen mit ihren Mandanten von unserer technologischen Entwicklung profitieren.
Unternehmen, bei denen infolge komplexer Sachverhalte (Unternehmensverkauf etc.) eine Steuer- oder Rechtsberatung erforderlich wird und die über keinen eigenen entsprechenden Beistand verfügen, werden wir auf ausdrücklichen Wunsch mit einem der bei uns akkreditierten Berater bekannt machen. Wichtig: Eine Zuführungsprovision oder Honorar-Beteiligung für diese Fälle schließen wir aus. Das Geschäftsmodell von Impulzio beruht nicht darauf, Beratern neue Mandanten zuzuführen.
Grundsätzlich teilen wir unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit die ethischen Grundsätze, welche als maßgeblich für „Islamic Finance Produkte“ gelten (ohne hierdurch unser Prinzip der Überparteilichkeit und -konfessionalität zu verlassen). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse kein Finanzprodukt ist. Ebenso steht hinter dem Konzept der pauschaldotierten Unterstützungskasse keine Versicherungs- oder Bankgesellschaft mit möglicherweise intransparenter Anlagepolitik etc. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse als solche ist frei von Versicherern oder Banken!
Vielmehr handelt es sich bei der pauschaldotierte Unterstützungskasse um ein rechtlich selbstständiges (zu einem Trägerunternehmen/Arbeitgeber gehörendes) Kassenvermögen, das sukzessive angesammelt wird. Es kann bei der Bank des Trägerunternehmens/Arbeitgebers auf denselben Geschäftskonten oder separaten Konten geführt werden, wobei die Bank nach den Auswahlkriterien des Trägerunternehmens/Arbeitgebers gewählt wird und auf diesem Weg selbstverständlich konform mit „Islamic Finance“ sein kann.
Ob und nach welchen Kriterien dieses Kassenvermögen verwendet wird, ob es zur Innenfinanzierung im Trägerunternehmen genutzt wird und dabei Zinsen erwirtschaftet oder gemäß der Regeln der Scharia als Handelsgeschäft ausgestaltet ist, ob und in welche Anlageformen es investiert wird, etc., obliegt ausschließlich dem Trägerunternehmen bzw. dem dahinter stehenden Arbeitgeber. Impulzio bietet Arbeitgebern lediglich die Plattform, exakt nach den für sie relevanten Kriterien zu handeln.
Auch das eigentliche Geschäftsmodell von Impulzio entspricht diesen Kriterien: Unsere Aktivitäten sind nicht provisionsgetrieben, sondern basieren auf Honoraren!